Waage, Fachbücher und Akten als Symbol für fachlich fundierte und unabhängige forensisch-psychologische Gutachten in Landshut.

Forensisch-psychologische Gutachten

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Wissenschaftlich fundiert. Objektiv. Nachvollziehbar.

Ich erstelle forensisch-psychologische Gutachten auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Standards und unter Berücksichtigung der jeweiligen rechtlichen Fragestellung. Ziel ist eine transparente, nachvollziehbare und fachlich fundierte Beurteilung komplexer psychologischer Sachverhalte.

Leistungsspektrum

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Aussagepsychologische

Gutachten

Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Aussagen nach den wissenschaftlichen Standards der Aussagepsychologie unter Berücksichtigung der individuellen Aussageentstehung und Aussagequalität.

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Schuldfähigkeitsbegutachtung

(§§ 20, 21 StGB)

Psychologische Beurteilung der psychischen Voraussetzungen und ihrer möglichen Auswirkungen auf Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt als Bestandteil der strafrechtlichen Begutachtung.

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Prognosebegutachtung

(§§ 63, 64 StGB)

Psychologische Einschätzung relevanter Risiko- und Schutzfaktoren, Rückfallwahrscheinlichkeit sowie Behandlungs- und Resozialisierungsperspektiven im Rahmen prognostischer Fragestellungen.


Auftraggeber

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Ich arbeite unter anderem für:

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Gerichte

Staatsanwaltschaften

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Behörden

Justizvollzugsanstalten

Maßregelvollzug

Bewährungshilfe

Führungsaufsicht

Jugendämter

Privatpersonen (je nach Fragestellung)


Arbeitsweise

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Alle Gutachten erfolgen:

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wissenschaftlich fundiert

objektiv und unabhängig

transparent und nachvollziehbar

unter Berücksichtigung aktueller fachlicher Standards

entsprechend der jeweiligen Fragestellung und des rechtlichen Auftrags


Ablauf der Begutachtung

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Aktenanalyse

Psychologische Diagnostik

Explorationsgespräche

Testpsychologische Untersuchungen

Psychologische Stellungnahmen

Risiko- und Ressourcenanalysen

Verlaufseinschätzungen

 

Vergütung

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Gerichtliche Gutachten

Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG)

Die Abrechnung erfolgt nach der Honorargruppe M3

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Privatgutachten

Das Honorar richtet sich nach Art, Umfang und Komplexität der Fragestellung und wird vor Auftragserteilung individuell vereinbart.