
Forensisch-psychologische Gutachten
_______________________________
Wissenschaftlich fundiert. Objektiv. Nachvollziehbar.
Als M.Sc. Klinische Psychologin und zertifizierte Sachverständige für psychologische Begutachtung im strafrechtlichen Bereich erstelle ich forensisch-psychologische Gutachten zu strafrechtlichen und kriminalprognostischen Fragestellungen.
Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die psychologische Beurteilung der Schuldfähigkeit, suchtbezogene Fragestellungen, die Erfassung deliktrelevanter Persönlichkeitsmerkmale sowie die strukturierte Beurteilung von Risiko- und Schutzfaktoren.
Je nach gerichtlichem Auftrag können eine umfassende Aktenanalyse, forensisch-psychologische Explorationsgespräche, psychologische Testverfahren sowie standardisierte Instrumente zur Risiko- und Rückfallbeurteilung Bestandteil der Begutachtung sein.
Jeder Auftrag wird auf Grundlage der konkreten Beweisfrage individuell geplant und nach aktuellen wissenschaftlichen und fachlichen Standards bearbeitet. Die Begutachtung erfolgt unabhängig, ergebnisoffen und nachvollziehbar.

Leistungsspektrum
_______________________________
Schuldfähigkeitsbegutachtung
(§§ 20, 21 StGB)
Im Rahmen der Schuldfähigkeitsbegutachtung erfolgt eine differenzierte psychologische Untersuchung der psychischen Verfassung und Persönlichkeit der beschuldigten Person.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob zum Tatzeitpunkt psychische Auffälligkeiten oder Störungen vorlagen, die sich möglicherweise auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt haben könnten.
Grundlage der Begutachtung bilden – abhängig vom konkreten Auftrag – die sorgfältige Auswertung der Verfahrensakten, ein ausführliches forensisch-psychologisches Explorationsgespräch sowie gegebenenfalls psychologische Test- und Diagnoseverfahren.
Die abschließende Beurteilung erfolgt stets bezogen auf die konkrete Tat, den maßgeblichen Tatzeitraum und die gerichtlich formulierte Beweisfrage.
___________________
Maßregelfragestellungen
nach § 63 StGB
Bei Fragestellungen im Zusammenhang mit § 63 StGB wird untersucht, ob zwischen dem psychischen Zustand der beschuldigten Person, der vorgeworfenen Tat und dem Risiko weiterer erheblicher rechtswidriger Taten ein begründbarer Zusammenhang besteht.
Die Begutachtung umfasst eine differenzierte psychologische Untersuchung der Persönlichkeit, des psychischen Zustands, der individuellen Delinquenzentwicklung sowie möglicher krankheits- oder störungsbedingter Risikofaktoren.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Fragen, ob die Anlasstat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit begangen wurde und ob infolge des festgestellten Zustands künftig erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind.
Darüber hinaus können bisherige Behandlungsverläufe, Krankheitseinsicht, Veränderungs- und Behandlungsmotivation, soziale Ressourcen sowie mögliche risikomindernde Behandlungs- und Betreuungsperspektiven berücksichtigt werden.
Die abschließende Einschätzung erfolgt auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der Person, ihrer Entwicklung, der konkreten Tat, des psychischen Befunds und der festgestellten Risiko- und Schutzfaktoren.
___________________
Suchtpsychologische Begutachtung
und Fragestellungen nach § 64 StGB
Bei suchtbezogenen Fragestellungen erfolgt eine differenzierte psychologische Untersuchung des bisherigen Substanzkonsums, seiner Entwicklung und seiner Auswirkungen auf die Lebensgestaltung, Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit sowie das soziale und deliktische Verhalten.
Im Rahmen einer möglichen Unterbringung nach § 64 StGB können – abhängig von der gerichtlichen Beweisfrage – insbesondere das Vorliegen und die Ausprägung einer Substanzkonsumstörung, der Zusammenhang zwischen der Konsumproblematik und der vorgeworfenen Tat sowie das Risiko weiterer erheblicher rechtswidriger Taten beurteilt werden.
Darüber hinaus können die Veränderungs- und Behandlungsmotivation, bisherige Behandlungs- und Rückfallverläufe, individuelle Risiko- und Schutzfaktoren sowie die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer suchtbezogenen Behandlung berücksichtigt werden.
Die Einschätzung beruht auf einer sorgfältigen Aktenanalyse, einer ausführlichen Sucht- und Delinquenzanamnese sowie gegebenenfalls ergänzenden psychologischen Test- und Screeningverfahren.
___________________
Kriminalprognostische Begutachtung
Im Rahmen kriminalprognostischer Fragestellungen wird beurteilt, mit welcher Wahrscheinlichkeit künftig erneut rechtswidrige Taten zu erwarten sind und welche Art, Häufigkeit und Schwere mögliche weitere Delikte aufweisen könnten.
Hierzu werden die individuelle Delinquenzentwicklung, biografische und persönlichkeitsbezogene Faktoren, frühere Behandlungs- und Rückfallverläufe sowie statische und dynamische Risiko- und Schutzfaktoren berücksichtigt.
Von besonderer Bedeutung sind mögliche Veränderungen seit der Tat, die Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten, die Behandlungs- und Veränderungsmotivation, vorhandene soziale Ressourcen sowie die voraussichtlichen Lebensbedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten nach einer möglichen Entlassung.
Je nach Fragestellung können strukturierte kriminalprognostische Instrumente ergänzend eingesetzt werden. Die abschließende Beurteilung erfolgt jedoch niemals ausschließlich anhand eines einzelnen Testergebnisses, sondern auf Grundlage einer umfassenden und einzelfallbezogenen Gesamtbetrachtung.
Die Begutachtung richtet sich nach dem konkreten gerichtlichen Auftrag und kann unter anderem im Zusammenhang mit Maßregelvollzug, Vollzugslockerungen, Entlassungsentscheidungen, Bewährung oder Führungsaufsicht erfolgen.
___________________
Sexualforensische Risiko- und Verlaufsdiagnostik
Bei sexualforensischen Fragestellungen erfolgt eine strukturierte Untersuchung der individuellen Delinquenzentwicklung sowie der statischen und veränderbaren Faktoren, die für das Risiko erneuter Sexualdelikte von Bedeutung sein können.
Berücksichtigt werden unter anderem frühere Delikte, deliktrelevante Einstellungen und Verhaltensmuster, die bisherige Auseinandersetzung mit den Taten, sexuelle und partnerschaftliche Beziehungsmuster, Selbstregulationsfähigkeiten, soziale Ressourcen sowie bisherige Behandlungs- und Rückfallverläufe.
Abhängig vom konkreten Auftrag und vom vorgesehenen Anwendungsbereich können standardisierte Instrumente zur Einschätzung des langfristigen Rückfallrisikos, veränderbarer Risikofaktoren und aktueller Risikoveränderungen eingesetzt werden.
Die Ergebnisse der standardisierten Verfahren werden stets gemeinsam mit den Erkenntnissen aus Aktenanalyse, Exploration, psychologischer Diagnostik und individuellem Verlauf beurteilt. Sie ersetzen keine fachlich begründete Gesamtbewertung des Einzelfalls.
Die sexualforensische Risiko- und Verlaufsdiagnostik kann insbesondere bei Prognose-, Behandlungs-, Lockerungs-, Entlassungs- und Nachsorgefragestellungen eingesetzt werden.
___________________
Zusatzqualifikationen im Bereich der sexualforensischen Risikodiagnostik
Geschult und geprüft in der selbstständigen Anwendung von STATIC-99, STABLE-2007 und ACUTE-2007.
Zertifiziert in Psychopathy Checklist-Revised (PCL-R).
___________________
Persönlichkeits- und klinisch-forensische Diagnostik
Die Persönlichkeits- und klinisch-forensische Diagnostik dient der differenzierten Erfassung psychischer Merkmale und Verhaltensmuster, die für die jeweilige strafrechtliche oder prognostische Fragestellung von Bedeutung sein können.
Untersucht werden können unter anderem die Persönlichkeitsstruktur, emotionale Stabilität, Impulsivität, Aggressionsneigung, Empathiefähigkeit, Verantwortungsübernahme, Beziehungsgestaltung, Selbststeuerungsfähigkeit sowie deliktrelevante Einstellungen und Bewältigungsmuster.
Je nach Fragestellung können darüber hinaus psychische Beschwerden, mögliche psychopathologische Auffälligkeiten, kognitive Leistungsmerkmale sowie Hinweise auf antisoziale oder psychopathische Persönlichkeitsmerkmale berücksichtigt werden.
Die Untersuchung erfolgt auf Grundlage eines ausführlichen Explorationsgesprächs, der Auswertung relevanter Akten und Vorbefunde sowie gegebenenfalls wissenschaftlich fundierter psychologischer Test- und Diagnoseverfahren.
Testergebnisse werden niemals isoliert interpretiert. Ihre Einordnung erfolgt stets unter Berücksichtigung der individuellen Biografie, des psychischen Befunds, des Verhaltens während der Untersuchung und der konkreten forensischen Fragestellung.
___________________
Psychologische Zusatzdiagnostik und fachliche Kooperation
Ergänzend zu eigenständigen Gutachten übernehme ich psychologische Zusatzdiagnostik im Auftrag von psychiatrischen, ärztlichen oder psychologischen Sachverständigen sowie von Kliniken und forensischen Einrichtungen.
Die diagnostische Leistung wird entsprechend der konkreten Fragestellung und des vereinbarten Auftrags individuell zusammengestellt. Sie kann einzelne Untersuchungsbausteine oder eine umfassendere psychologische Befunderhebung umfassen.
Mögliche Leistungen sind insbesondere:
– psychologische und forensische Explorationsgespräche
– strukturierte Sucht- und Delinquenzanamnese
– Persönlichkeits- und klinisch-psychologische Diagnostik
– psychologische Leistungs- und Intelligenzdiagnostik
– Erfassung deliktrelevanter Risiko- und Schutzfaktoren
– strukturierte Risiko- und Rückfalldiagnostik
– Auswertung relevanter Akten und Vorbefunde
– schriftliche psychologische Befundberichte und Stellungnahmen
Die Ergebnisse werden fachlich nachvollziehbar dokumentiert und dem Auftraggeber zur eigenverantwortlichen Einbeziehung in die weitere Begutachtung, Behandlungsplanung oder institutionelle Entscheidung zur Verfügung gestellt.
Umfang, Fragestellung, Verantwortungsbereiche und Form der Ergebnisübermittlung werden vor Beginn der Untersuchung eindeutig vereinbart.
Auftraggeber
___________
Forensisch-psychologische Gutachten, psychologische Zusatzdiagnostik und fachliche Stellungnahmen können insbesondere im Auftrag folgender Stellen durchgeführt werden:
– Gerichte und Staatsanwaltschaften
– Justizvollzugsanstalten
– Einrichtungen des Maßregelvollzugs
– forensische Kliniken und Ambulanzen
– psychiatrische und psychologische Sachverständige
– Fachambulanzen für Gewalt- und Sexualstraftäter
– Suchtkliniken und Rehabilitationseinrichtungen
– Bewährungshilfe und Führungsaufsicht
– Behörden und weitere Einrichtungen des Justiz- und Sozialwesens
– Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
– Privatpersonen bei klar umrissenen strafrechtlichen oder forensischen Fragestellungen
Vor der Übernahme eines Auftrags wird geprüft, ob die konkrete Fragestellung in meinen fachlichen Tätigkeitsbereich fällt, welche Untersuchungen erforderlich sind und in welcher Form die Ergebnisse verwendet werden sollen.
Bei privaten Beauftragungen ist zu beachten, dass ein privat eingeholtes Gutachten oder eine psychologische Stellungnahme nicht mit einem unmittelbar durch das Gericht beauftragten Sachverständigengutachten gleichzusetzen ist. Über die Berücksichtigung und Bewertung im jeweiligen Verfahren entscheidet die zuständige Stelle.
Arbeitsweise
________________
Alle Gutachten und diagnostischen Leistungen erfolgen:
– wissenschaftlich fundiert
– unabhängig und ergebnisoffen
– objektiv und nachvollziehbar
– transparent im methodischen Vorgehen
– bezogen auf die konkrete Beweis- oder Auftragsfrage
– unter Berücksichtigung aktueller fachlicher und diagnostischer Standards
– unter sorgfältiger Auswahl geeigneter Untersuchungs- und Testverfahren
– unter Beachtung datenschutzrechtlicher und berufsethischer Anforderungen
Zu Beginn der Untersuchung werden die zu begutachtende Person über den Auftrag, den Zweck der Begutachtung, den Ablauf der Untersuchung sowie die Weitergabe und Verwendung der erhobenen Informationen aufgeklärt.
Die Begutachtung dient der unabhängigen Beantwortung einer konkreten Fragestellung. Ein bestimmtes Ergebnis kann weder vorausgesetzt noch zugesichert werden.
Psychotherapeutische beziehungsweise beratende Tätigkeit und sachverständige Begutachtung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Vor jeder Auftragsannahme wird deshalb geprüft, ob eine frühere oder gegenwärtige therapeutische Beziehung, ein persönlicher Bezug oder ein anderer möglicher Interessenkonflikt besteht.
Soweit Umstände vorliegen, die meine Unabhängigkeit oder Unvoreingenommenheit beeinträchtigen könnten, wird der Auftrag nicht übernommen beziehungsweise der Auftraggeber hierüber unverzüglich informiert.
Ablauf der Begutachtung
_____________________
-
Auftrag und Klärung der Fragestellung
Zu Beginn werden der konkrete Gutachtenauftrag, die Beweisfrage, der rechtliche Rahmen sowie der voraussichtliche Untersuchungsumfang geprüft.
Dabei wird geklärt, ob die Fragestellung in meinen fachlichen Tätigkeitsbereich fällt und ob mögliche Interessenkonflikte oder andere Hinderungsgründe bestehen.
-
Sichtung und Analyse der Akten
Die zur Verfügung gestellten Verfahrensakten, Vorbefunde, Behandlungsberichte und sonstigen relevanten Unterlagen werden systematisch ausgewertet.
Hierbei werden insbesondere die biografische Entwicklung, mögliche psychische Auffälligkeiten, frühere Behandlungen, die Delinquenzentwicklung sowie tat- und prognoserelevante Informationen berücksichtigt.
-
Aufklärung der zu begutachtenden Person
Vor Beginn der persönlichen Untersuchung wird die zu begutachtende Person über den Auftrag, den Zweck der Begutachtung, den Ablauf sowie die Verwendung und Weitergabe der erhobenen Informationen aufgeklärt.
Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine therapeutische Behandlung, sondern um eine unabhängige sachverständige Untersuchung handelt.
-
Forensisch-psychologisches Explorationsgespräch
In einem ausführlichen persönlichen Gespräch werden die für die Fragestellung relevanten biografischen, psychischen, sozialen, suchtbezogenen und deliktbezogenen Informationen erhoben.
Abhängig vom Auftrag können mehrere Untersuchungstermine erforderlich sein.
-
Psychologische Diagnostik
Je nach Fragestellung können standardisierte Fragebögen, psychologische Testverfahren, strukturierte Interviews sowie Instrumente zur Risiko- und Rückfallbeurteilung eingesetzt werden.
Die Auswahl der Verfahren erfolgt einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Anwendungsbereichs.
-
Auswertung und fachliche Gesamtbeurteilung
Die Erkenntnisse aus Aktenanalyse, Exploration, Verhaltensbeobachtung, Vorbefunden und psychologischer Diagnostik werden zusammengeführt und hinsichtlich der konkreten Beweisfrage fachlich eingeordnet.
Widersprüche, Einschränkungen der Befundgrundlage und alternative Erklärungen werden bei der abschließenden Beurteilung ausdrücklich berücksichtigt.
-
Schriftliche und gegebenenfalls mündliche Gutachtenerstattung
Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Gutachten nachvollziehbar dargestellt und die gerichtliche beziehungsweise auftraggeberseitige Fragestellung wird fachlich begründet beantwortet.
Sofern erforderlich, werden die Befunde und Schlussfolgerungen zusätzlich im Rahmen einer mündlichen Gutachtenerstattung erläutert.

Vergütung
____________
Gerichtlich beauftragte Gutachten
Die Vergütung gerichtlich beauftragter Gutachten richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
Die Zuordnung zur maßgeblichen Honorargruppe erfolgt abhängig von der konkreten Beweisfrage, dem Schwierigkeitsgrad und dem Gegenstand der Begutachtung. Komplexe Schuldfähigkeits-, Maßregel- und kriminalprognostische Gutachten werden regelmäßig der Honorargruppe M3 zugeordnet.
Neben dem Zeitaufwand für Aktenanalyse, Exploration, psychologische Diagnostik und schriftliche Gutachtenerstellung können – entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen – weitere erforderliche Aufwendungen berücksichtigt werden.
____________
Private forensisch-psychologische Aufträge
Bei Beauftragungen durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Privatpersonen, Einrichtungen oder andere nicht gerichtliche Auftraggeber erfolgt die Vergütung auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung.
Mein Stundenhonorar für private forensisch-psychologische Aufträge beträgt derzeit:
120,00 Euro pro Stunde
Der voraussichtliche Gesamtaufwand richtet sich insbesondere nach der konkreten Fragestellung, dem Umfang der Akten, der Anzahl und Dauer der Untersuchungstermine, den erforderlichen Diagnoseverfahren sowie dem Umfang der schriftlichen Ausarbeitung.
Vor Beginn der Begutachtung werden der voraussichtliche Untersuchungsumfang und die zu erwartenden Kosten transparent besprochen.
____________
Kontakt und Auftragsanfrage
Sie möchten anfragen, ob die Übernahme eines forensisch-psychologischen Gutachtens, einer psychologischen Zusatzdiagnostik oder einer fachlichen Stellungnahme möglich ist?
Dann können Sie mir Ihr Anliegen zunächst unverbindlich per E-Mail schildern.
Für eine erste Prüfung sind insbesondere folgende Angaben hilfreich:
– Art und Gegenstand der Fragestellung
– Auftraggeber beziehungsweise anfragende Stelle
– konkrete Beweis- oder Untersuchungsfrage
– rechtlicher beziehungsweise institutioneller Zusammenhang
– voraussichtlicher Umfang der vorhandenen Akten
– gewünschter Bearbeitungszeitraum oder bereits feststehende Termine
– Ort einer gegebenenfalls erforderlichen Exploration
– besondere organisatorische Anforderungen, beispielsweise JVA-Termine oder notwendige Dolmetschereinsätze
Nach Eingang der Anfrage prüfe ich, ob die Fragestellung in meinen fachlichen Tätigkeitsbereich fällt, ob der Auftrag innerhalb des vorgesehenen Zeitraums bearbeitet werden kann und ob mögliche Interessenkonflikte bestehen.
Für gerichtliche Eilaufträge oder bereits terminierte Hauptverhandlungen geben Sie bitte den vorgesehenen Termin und die maßgebliche Bearbeitungsfrist bereits in Ihrer ersten Anfrage an.