Private psychologische Gutachten
Individuell. Fachlich fundiert. Nachvollziehbar.
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Neben forensisch-psychologischen Gutachten erstelle ich auch private psychologische Gutachten und fachpsychologische Stellungnahmen zu unterschiedlichen Fragestellungen.
Im Mittelpunkt steht dabei immer die konkrete Fragestellung und eine sorgfältige psychologische Einschätzung auf Grundlage fachlicher Standards. Je nach Anliegen können persönliche Gespräche, psychologische Diagnostik, testpsychologische Verfahren sowie die Auswertung vorhandener Unterlagen Bestandteil der Begutachtung sein.
Leistungsspektrum
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Psychologische Diagnostik
Psychologische Untersuchung und Einschätzung individueller Fragestellungen mithilfe wissenschaftlich fundierter diagnostischer Verfahren.
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Fachpsychologische Stellungnahmen
Schriftliche fachliche Einschätzungen zu klar umrissenen psychologischen Fragestellungen, beispielsweise zur Vorlage bei Behörden, Institutionen oder anderen Stellen.
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Psychische Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit
Psychologische Einschätzung von Belastungen, Ressourcen und Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit individuellen, beruflichen oder sozialrechtlichen Fragestellungen.
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Renten- und sozialrechtliche Fragestellungen
Psychologische Begutachtungen oder Stellungnahmen im Zusammenhang mit Anfragen von Rentenversicherung, Behörden oder Sozialleistungsträgern – abhängig von der jeweiligen konkreten Fragestellung.
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Individuelle psychologische Begutachtungen
Auch andere private Fragestellungen können Gegenstand einer psychologischen Begutachtung sein. Ob eine Begutachtung möglich und fachlich sinnvoll ist, wird vorab individuell geprüft.
Für wen?
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Private psychologische Gutachten und fachpsychologische Stellungnahmen können unter anderem sinnvoll sein für:
Privatpersonen
Rentenversicherungsträger
Behörden und Sozialleistungsträger
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Versicherungen
Arbeitgeber oder andere Institutionen
weitere Stellen, die eine fachpsychologische Einschätzung benötigen
Entscheidend ist immer die konkrete Fragestellung.
Vor Übernahme eines Auftrags wird daher zunächst geprüft, ob die gewünschte Begutachtung in meinen fachlichen Tätigkeitsbereich fällt und welche Form der psychologischen Untersuchung oder Stellungnahme sinnvoll ist.
Arbeitsweise
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Alle privaten psychologischen Gutachten und fachpsychologischen Stellungnahmen erfolgen:
wissenschaftlich fundiert
objektiv und nachvollziehbar
transparent im Vorgehen
individuell auf die jeweilige Fragestellung abgestimmt
unter Berücksichtigung aktueller psychologischer und diagnostischer Standards
mit sorgfältiger Auswahl geeigneter Untersuchungs- und Testverfahren
Ziel ist eine fachlich fundierte Einschätzung, die die konkrete Fragestellung verständlich und nachvollziehbar beantwortet.
Ablauf der Begutachtung
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1. Anfrage und Klärung der Fragestellung
Zu Beginn schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen und den Zweck der gewünschten Begutachtung.
Entscheidend ist insbesondere, welche konkrete Fragestellung beantwortet werden soll.
Auf dieser Grundlage kann zunächst eingeschätzt werden, ob die Begutachtung in meinen fachlichen Tätigkeitsbereich fällt
und welcher Umfang voraussichtlich erforderlich ist.
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2. Persönliches Gespräch
Im nächsten Schritt findet in der Regel ein ausführliches persönliches Gespräch statt.
Dabei werden relevante Hintergründe, die aktuelle Situation sowie die für die Fragestellung bedeutsamen Informationen erhoben.
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3. Psychologische Diagnostik
Je nach Fragestellung können ergänzend psychologische Testverfahren, standardisierte Fragebögen oder weitere diagnostische Verfahren eingesetzt werden.
Welche Verfahren sinnvoll und erforderlich sind, wird individuell entschieden.
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4. Auswertung und fachliche Einordnung
Die erhobenen Informationen, vorhandenen Unterlagen und gegebenenfalls durchgeführten Testverfahren werden anschließend sorgfältig ausgewertet und fachlich eingeordnet.
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5. Schriftliche Ausarbeitung
Abhängig vom jeweiligen Auftrag werden die Ergebnisse in Form eines psychologischen Gutachtens oder einer fachpsychologischen Stellungnahme schriftlich zusammengefasst.
Die Ausarbeitung orientiert sich dabei an der zuvor vereinbarten Fragestellung und soll die Ergebnisse fachlich fundiert, verständlich und nachvollziehbar darstellen.
Kontakt / Anfrage
Sie möchten anfragen, ob eine private psychologische Begutachtung in Ihrem Fall möglich ist?
Dann können Sie mir Ihr Anliegen gerne zunächst unverbindlich per E-Mail schildern.
Hilfreich sind dabei insbesondere kurze Angaben dazu,
worum es konkret geht,
für welchen Zweck das Gutachten oder die Stellungnahme benötigt wird,
welche Fragestellung beantwortet werden soll und
ob bereits Unterlagen oder Vorbefunde vorliegen.
Auf dieser Grundlage kann ich zunächst einschätzen, ob die gewünschte Begutachtung in meinen fachlichen Tätigkeitsbereich fällt und wie das weitere Vorgehen aussehen könnte.
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Forensisch-psychologische Gutachten
Sie benötigen keine private psychologische Begutachtung, sondern ein Gutachten im strafrechtlichen bzw. forensischen Kontext, beispielsweise zur Schuldfähigkeit, Prognose oder Aussagepsychologie?
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Leistungsseite.
Vergütung
Die Vergütung erfolgt nach dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand.
Mein Honorar beträgt derzeit:
120,00 € pro Stunde
Der Gesamtumfang richtet sich insbesondere nach:
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der konkreten Fragestellung
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der Dauer der persönlichen Gespräche
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den gegebenenfalls erforderlichen psychologischen Testverfahren
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der Auswertung vorhandener Unterlagen
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dem Umfang der schriftlichen Ausarbeitung
Bei überschaubaren Fragestellungen liegt der zeitliche Gesamtaufwand häufig bei etwa drei bis fünf Stunden.
Je nach Komplexität der Fragestellung oder Umfang der erforderlichen Diagnostik kann der tatsächliche Aufwand jedoch höher ausfallen.
Vor Beginn der Begutachtung wird daher zunächst geklärt, welche Untersuchungen voraussichtlich erforderlich sind. Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine erste Einschätzung zum möglichen Umfang und den zu erwartenden Kosten.