Private psychologische Gutachten

Individuell. Fachlich fundiert. Nachvollziehbar.

_________________________________

Neben meiner forensisch-psychologischen Sachverständigentätigkeit erstelle ich private psychologische Gutachten und psychologische Stellungnahmen zu klar umrissenen individuellen, beruflichen und sozialrechtlichen Fragestellungen.

Im Mittelpunkt stehen der konkrete Untersuchungsauftrag und eine sorgfältige, wissenschaftlich fundierte psychologische Einschätzung. Je nach Anliegen können ein ausführliches persönliches Gespräch, die Auswertung vorhandener Unterlagen sowie geeignete psychologische Test- und Diagnoseverfahren Bestandteil der Untersuchung sein.

Vor der Übernahme eines Auftrags wird geprüft, ob die gewünschte Fragestellung in meinen fachlichen Tätigkeitsbereich fällt, welche Untersuchungen für ihre Beantwortung erforderlich sind und ob das Gutachten beziehungsweise die Stellungnahme für den vorgesehenen Zweck geeignet ist.

Die Untersuchung erfolgt unabhängig, ergebnisoffen und nachvollziehbar. Ein bestimmtes Ergebnis kann weder vorausgesetzt noch zugesichert werden.


Leistungsspektrum

_______________________

_________________________

Psychologische Diagnostik

Die psychologische Diagnostik dient der systematischen Untersuchung und fachlichen Einordnung psychischer Merkmale, Beschwerden, Ressourcen und individueller Leistungsbereiche.

Abhängig von der konkreten Fragestellung können unter anderem folgende Bereiche untersucht werden:

– Persönlichkeit und individuelle Verhaltensmuster
– psychische Belastungen und Beschwerden
– emotionale Stabilität und Stressverarbeitung
– Aufmerksamkeit, Konzentration und kognitive Leistungsfähigkeit
– Selbststeuerung und Impulsivität
– individuelle Ressourcen und Bewältigungsstrategien
– suchtbezogene Belastungen und Verhaltensweisen
– Auswirkungen belastender oder traumatischer Erfahrungen

Die Untersuchung kann ein ausführliches psychologisches Gespräch, standardisierte Fragebögen, strukturierte Interviews sowie wissenschaftlich fundierte psychologische Testverfahren umfassen.

Welche Verfahren erforderlich und fachlich geeignet sind, wird individuell anhand der Fragestellung entschieden. Die Ergebnisse werden nicht isoliert betrachtet, sondern gemeinsam mit der persönlichen Lebensgeschichte, der aktuellen Situation und den vorhandenen Unterlagen fachlich eingeordnet.

Sofern sich Hinweise auf Erkrankungen oder Fragestellungen ergeben, die eine ergänzende ärztliche, psychiatrische oder psychotherapeutische Abklärung erfordern, wird dies in der abschließenden Einschätzung entsprechend kenntlich gemacht.

________________

Psychologische Stellungnahmen

Eine psychologische Stellungnahme dient der fachlichen Einschätzung einer klar begrenzten psychologischen Fragestellung. Sie ist in der Regel kürzer und in ihrem Untersuchungsumfang enger gefasst als ein vollständiges psychologisches Gutachten.

Je nach Anliegen kann eine Stellungnahme auf einem persönlichen Gespräch, vorhandenen Unterlagen, psychologischen Vorbefunden und ausgewählten diagnostischen Verfahren beruhen.

Mögliche Gegenstände einer psychologischen Stellungnahme sind beispielsweise:

– psychische Belastungen und vorhandene Ressourcen
– individuelle Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit
– Auswirkungen einer schwierigen Lebenssituation
– suchtbezogene Belastungen und Rückfallfaktoren
– mögliche Folgen belastender oder traumatischer Erfahrungen
– Veränderungs-, Behandlungs- oder Unterstützungsmöglichkeiten
– psychologische Einordnung vorhandener Befunde und Unterlagen

Die Stellungnahme beschreibt transparent, auf welcher Informationsgrundlage die Einschätzung beruht und welche Grenzen sich aus dem jeweiligen Untersuchungsumfang ergeben.

Ob eine psychologische Stellungnahme ausreicht oder ein umfassenderes Gutachten erforderlich ist, wird vor Beginn des Auftrags anhand der konkreten Fragestellung und des vorgesehenen Verwendungszwecks geprüft.

________________

Psychische Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit

Psychische Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit

Im Rahmen einer psychologischen Begutachtung können psychische Belastungen, individuelle Ressourcen und ausgewählte Bereiche der kognitiven und emotionalen Leistungsfähigkeit untersucht werden.

Je nach Fragestellung können dabei unter anderem folgende Bereiche berücksichtigt werden:

– Aufmerksamkeit und Konzentration
– Ausdauer und Belastbarkeit
– Gedächtnis und Informationsverarbeitung
– Stressverarbeitung und emotionale Stabilität
– Selbstorganisation und Handlungsplanung
– Motivation und Antriebsregulation
– Umgang mit Überforderung und Konflikten
– vorhandene Ressourcen und Kompensationsmöglichkeiten

Die Untersuchung kann insbesondere bei beruflichen, rehabilitationsbezogenen, versicherungsrechtlichen oder sozialrechtlichen Fragestellungen sinnvoll sein.

Die Ergebnisse werden in Bezug auf die konkret gestellten Anforderungen und den vorgesehenen Verwendungszweck eingeordnet. Allgemeine Aussagen zur Leistungsfähigkeit ohne eindeutig beschriebene Fragestellung oder ohne Kenntnis des jeweiligen Anforderungsprofils sind nicht Gegenstand der Begutachtung.

Eine psychologische Begutachtung ersetzt keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und keine gegebenenfalls erforderliche medizinische oder psychiatrische Untersuchung. Auch die rechtliche Entscheidung über Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder einen Leistungsanspruch wird nicht durch das psychologische Gutachten getroffen, sondern durch die jeweils zuständige Stelle.

________________

Suchtpsychologische Diagnostik und Stellungnahmen

Bei suchtbezogenen Fragestellungen kann eine differenzierte psychologische Untersuchung des Konsum- oder Verhaltensmusters, seiner Entwicklung und seiner Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche erfolgen.

Berücksichtigt werden können sowohl substanzbezogene als auch nicht substanzgebundene problematische Verhaltensweisen.

Je nach Fragestellung können insbesondere folgende Bereiche untersucht werden:

– Art, Häufigkeit und Verlauf des Konsums beziehungsweise Verhaltens
– mögliche Merkmale einer Abhängigkeitsentwicklung
– individuelle Auslöser und aufrechterhaltende Bedingungen
– Auswirkungen auf Gesundheit, Beziehungen, Alltag und Beruf
– frühere Abstinenz-, Behandlungs- und Rückfallverläufe
– Veränderungs- und Behandlungsmotivation
– persönliche Risiko- und Schutzfaktoren
– vorhandene Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten
– mögliche Empfehlungen für weiterführende Hilfen

Die Untersuchung kann ein ausführliches suchtpsychologisches Gespräch, standardisierte Screening- und Diagnoseverfahren sowie die Auswertung vorhandener Behandlungsberichte und Vorbefunde umfassen.

Auf Grundlage der erhobenen Informationen können ein psychologischer Befund, eine suchtpsychologische Stellungnahme oder – bei entsprechend umfassender Fragestellung – ein psychologisches Gutachten erstellt werden.

Eine körperliche Untersuchung, medizinische Entgiftungsbeurteilung oder ärztliche Feststellung gesundheitlicher Folgeschäden ist nicht Bestandteil der psychologischen Begutachtung und muss gegebenenfalls ergänzend ärztlich erfolgen.

________________

Zusatzqualifikation

Fachkunde Suchtpsychologie der Deutschen Gesellschaft für Suchtpsychologie e. V. und der Deutschen Psychologen Akademie.

________________

Belastungs- und traumabezogene psychologische Fragestellungen

Bei belastungs- und traumabezogenen Fragestellungen können psychische Reaktionen auf außergewöhnlich belastende Lebensereignisse systematisch erhoben und psychologisch eingeordnet werden.

Im Mittelpunkt stehen nicht allein das berichtete Ereignis, sondern insbesondere die individuelle Verarbeitung, die gegenwärtige psychische Belastung, mögliche Einschränkungen im Alltag sowie vorhandene Ressourcen und Bewältigungsmöglichkeiten.

Je nach Fragestellung können unter anderem folgende Bereiche berücksichtigt werden:

– Art und Verlauf der berichteten Belastungen
– gegenwärtige psychische Beschwerden
– emotionale und körpernahe Stressreaktionen
– Vermeidung, Übererregung und intrusive Erinnerungen
– Auswirkungen auf Alltag, Beziehungen und berufliche Leistungsfähigkeit
– frühere Belastungen und mögliche Vorbelastungen
– bisherige Behandlungen und Bewältigungsversuche
– individuelle Schutzfaktoren und Unterstützungsmöglichkeiten
– möglicher weiterer Abklärungs- oder Unterstützungsbedarf

Die Untersuchung kann ein ausführliches psychologisches Gespräch, standardisierte Fragebögen und strukturierte diagnostische Verfahren sowie die Auswertung vorhandener ärztlicher oder psychotherapeutischer Unterlagen umfassen.

Das Vorliegen eines belastenden Ereignisses führt nicht automatisch zu der Annahme einer psychischen Traumafolgestörung. Die fachliche Einordnung erfolgt stets anhand des individuellen Beschwerdebildes, des zeitlichen Verlaufs und möglicher alternativer Erklärungen.

Soweit medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Fragestellungen über den psychologischen Untersuchungsauftrag hinausgehen, wird eine entsprechende weiterführende Abklärung empfohlen.

________________

Zusatzqualifikation

Zertifizierte Traumatherapeutin  (DPT)

________________

Renten- und sozialrechtliche Fragestellungen

Bei renten- und sozialrechtlichen Anliegen können psychische Belastungen, kognitive und emotionale Leistungsmerkmale, vorhandene Ressourcen sowie mögliche Einschränkungen in Alltag und Beruf psychologisch untersucht und eingeordnet werden.

Mögliche Fragestellungen betreffen beispielsweise:

– psychische und kognitive Belastbarkeit
– Konzentration, Ausdauer und Informationsverarbeitung
– Auswirkungen psychischer Beschwerden auf Alltag und Beruf
– vorhandene Ressourcen und Kompensationsmöglichkeiten
– rehabilitationsbezogener Unterstützungsbedarf
– psychologische Einordnung vorhandener Befunde und Behandlungsberichte
– Veränderungen im bisherigen Krankheits- und Behandlungsverlauf

Je nach Auftrag können ein ausführliches psychologisches Gespräch, standardisierte Test- und Diagnoseverfahren sowie die Auswertung vorhandener ärztlicher, psychotherapeutischer oder rehabilitationsbezogener Unterlagen Bestandteil der Untersuchung sein.

Die Ergebnisse können in Form eines psychologischen Befundberichts, einer psychologischen Stellungnahme oder eines Gutachtens zusammengefasst werden.

Ob und in welcher Form eine privat beauftragte psychologische Stellungnahme oder ein Privatgutachten in einem Verwaltungs-, Versicherungs- oder Gerichtsverfahren berücksichtigt wird, entscheidet die jeweils zuständige Stelle. Es empfiehlt sich deshalb, den vorgesehenen Verwendungszweck und die konkrete Fragestellung vor Auftragserteilung mit der zuständigen Behörde, Versicherung oder rechtlichen Vertretung abzuklären.

Die rechtliche Entscheidung über Erwerbsminderung, einen Grad der Behinderung, Rehabilitationsmaßnahmen oder andere Sozialleistungen ist nicht Bestandteil der psychologischen Begutachtung.

________________

Individuelle psychologische Begutachtungen

Auch andere klar umrissene private Fragestellungen können Gegenstand einer psychologischen Begutachtung oder Stellungnahme sein.

Mögliche Anliegen sind beispielsweise:

– differenzierte Persönlichkeitsdiagnostik
– psychologische Einordnung individueller Verhaltens- und Beziehungsmuster
– Erfassung persönlicher Belastungen und Ressourcen
– psychologische Leistungs- und Konzentrationsdiagnostik
– Einschätzung von Veränderungs- und Unterstützungsmöglichkeiten
– psychologische Einordnung vorhandener Befunde und Vorbehandlungen
– diagnostische Zweitbeurteilung auf Grundlage vorhandener Unterlagen
– psychologische Stellungnahmen zur Vorlage bei einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Institution

Entscheidend sind stets die konkrete Fragestellung und der Zweck, für den die Begutachtung benötigt wird.

Vor der Auftragsannahme wird geprüft, ob die Fragestellung mit psychologischen Methoden fachlich beantwortet werden kann, ob sie in meinen Tätigkeits- und Kompetenzbereich fällt und welcher Untersuchungsumfang erforderlich ist.

Ein Gutachten wird nicht mit dem Ziel übernommen, ein vorab gewünschtes Ergebnis zu bestätigen. Die Untersuchung erfolgt unabhängig und ergebnisoffen.

Fragestellungen, die eine andere besondere Qualifikation, eine behördliche Anerkennung oder eine überwiegend medizinische beziehungsweise psychiatrische Beurteilung voraussetzen, werden nicht übernommen oder nur in fachlicher Kooperation mit entsprechend qualifizierten Stellen bearbeitet.


Für wen?

_________________

Private psychologische Gutachten, psychologische Stellungnahmen und diagnostische Untersuchungen können unter anderem sinnvoll sein für:

– Privatpersonen mit einer klar umrissenen psychologischen Fragestellung
– Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
– Versicherungen und Sozialleistungsträger bei unmittelbarer Beauftragung
– Beratungs-, Rehabilitations- und Betreuungseinrichtungen
– psychiatrische, psychotherapeutische und ärztliche Praxen im Rahmen einer fachlichen Kooperation
– Arbeitgeber oder andere Institutionen bei einer geeigneten Fragestellung und mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person
– weitere Stellen, die eine unabhängige psychologische Einschätzung benötigen

Entscheidend sind stets die konkrete Fragestellung, der vorgesehene Verwendungszweck und die fachliche Eignung der psychologischen Untersuchung.

Bei einer privaten Beauftragung zur Vorlage bei einer Behörde, Versicherung, einem Sozialleistungsträger oder einem Gericht sollte vorab geklärt werden, ob und in welcher Form eine privat eingeholte Stellungnahme berücksichtigt werden kann.

Vor der Übernahme eines Auftrags wird geprüft, ob die gewünschte Begutachtung in meinen fachlichen Tätigkeitsbereich fällt, ob mögliche Interessenkonflikte bestehen und welche Form der psychologischen Untersuchung fachlich sinnvoll ist.


Arbeitsweise

_________________

Alle privaten psychologischen Gutachten, Stellungnahmen und diagnostischen Untersuchungen erfolgen:

– wissenschaftlich fundiert
– unabhängig und ergebnisoffen
– objektiv und nachvollziehbar
– transparent im Vorgehen
– individuell auf die konkrete Fragestellung abgestimmt
– unter Berücksichtigung aktueller psychologischer und diagnostischer Standards
– mit sorgfältiger Auswahl geeigneter Untersuchungs- und Testverfahren
– unter Beachtung datenschutzrechtlicher und berufsethischer Anforderungen

Vor Beginn der Untersuchung werden die konkrete Fragestellung, der vorgesehene Verwendungszweck, der voraussichtliche Untersuchungsumfang sowie die Form der schriftlichen Ausarbeitung gemeinsam geklärt.

Die untersuchte Person wird darüber informiert, welche Daten erhoben werden, wer das Gutachten beziehungsweise die Stellungnahme erhalten soll und zu welchem Zweck die Ergebnisse verwendet werden.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nur auf Grundlage einer entsprechenden Beauftragung, Einwilligung oder sonstigen rechtlichen Grundlage.

Begutachtung und psychotherapeutische beziehungsweise beratende Tätigkeit verfolgen unterschiedliche Ziele. Eine Begutachtung setzt Unabhängigkeit, Neutralität und Ergebnisoffenheit voraus. Deshalb wird vor jeder Auftragsannahme geprüft, ob eine frühere oder gegenwärtige therapeutische Beziehung oder ein anderer möglicher Interessenkonflikt besteht.

Ein bestimmtes Ergebnis kann weder zugesichert noch Inhalt einer Honorarvereinbarung sein. Ziel ist eine fachlich fundierte Einschätzung, welche die vereinbarte Fragestellung verständlich und nachvollziehbar beantwortet.


Ablauf der Begutachtung

_________________

  1. Unverbindliche Anfrage

Zu Beginn schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen, den Zweck der gewünschten Begutachtung und die konkrete Fragestellung, die beantwortet werden soll.

Hilfreich ist außerdem die Information, für welche Person oder Stelle das Gutachten beziehungsweise die Stellungnahme benötigt wird und ob bereits relevante Unterlagen oder Vorbefunde vorliegen.

  1. Fachliche Vorprüfung

Auf Grundlage Ihrer Angaben prüfe ich, ob die Fragestellung in meinen fachlichen Tätigkeitsbereich fällt und mit psychologischen Methoden sinnvoll beantwortet werden kann.

Dabei wird auch geklärt, ob eine psychologische Stellungnahme ausreicht oder ob ein umfassenderes Gutachten erforderlich ist.

  1. Auftrags- und Kostenklärung

Vor Beginn der Begutachtung werden die konkrete Fragestellung, der vorgesehene Verwendungszweck, der voraussichtliche Untersuchungsumfang, das Honorar und mögliche zusätzliche Kosten schriftlich vereinbart.

Die Begutachtung beginnt erst nach ausdrücklicher Auftragsannahme.

  1. Sichtung vorhandener Unterlagen

Relevante Vorbefunde, Behandlungsberichte, behördliche Schreiben oder andere für die Fragestellung bedeutsame Unterlagen werden gesichtet und fachlich eingeordnet.

Welche Unterlagen erforderlich sind und auf welchem sicheren Weg sie übermittelt werden können, wird vorab abgestimmt.

  1. Persönliches Untersuchungsgespräch

In der Regel findet ein ausführliches persönliches Gespräch statt. Dabei werden die für die Fragestellung relevanten biografischen Hintergründe, aktuellen Belastungen, Beschwerden, Ressourcen und bisherigen Bewältigungsversuche erhoben.

Abhängig von Umfang und Komplexität können mehrere Untersuchungstermine erforderlich sein.

  1. Psychologische Diagnostik und Auswertung

Je nach Fragestellung können standardisierte Fragebögen, strukturierte Interviews und psychologische Testverfahren eingesetzt werden.

Die erhobenen Informationen, Untersuchungsergebnisse und vorhandenen Unterlagen werden anschließend ausgewertet und zu einer fachlichen Gesamtbeurteilung zusammengeführt.

  1. Schriftliche Ausarbeitung und Ergebnisbesprechung

Die Ergebnisse werden abhängig vom vereinbarten Auftrag in Form eines psychologischen Befundberichts, einer psychologischen Stellungnahme oder eines Gutachtens schriftlich zusammengefasst.

Die Ausarbeitung orientiert sich an der zuvor vereinbarten Fragestellung und stellt die verwendeten Informationsgrundlagen, die wesentlichen Befunde, die fachliche Einordnung sowie mögliche Grenzen der Aussagekraft nachvollziehbar dar.

Sofern Bestandteil des Auftrags, können die Ergebnisse anschließend in einem persönlichen Gespräch erläutert werden.


Vergütung

Die Vergütung privater psychologischer Gutachten, Stellungnahmen und diagnostischer Untersuchungen erfolgt nach dem tatsächlich erforderlichen zeitlichen Aufwand.

Mein Honorar beträgt derzeit:

120,00 Euro netto pro Stunde

Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich erforderlichen Zeitaufwand. Auf den sich daraus ergebenden Gesamtnettobetrag wird die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Zum abrechenbaren Zeitaufwand können – abhängig vom jeweiligen Auftrag – insbesondere gehören:

– Prüfung und Klärung der Fragestellung
– Sichtung und Auswertung vorhandener Unterlagen
– Vorbereitung und Durchführung der Untersuchungsgespräche
– Durchführung psychologischer Test- und Diagnoseverfahren
– Auswertung und fachliche Einordnung der Ergebnisse
– Erstellung des schriftlichen Befundberichts, der Stellungnahme oder des Gutachtens
– eine gegebenenfalls vereinbarte Ergebnisbesprechung
– notwendige Fahrt- und Reisezeiten

Zusätzliche Kosten können insbesondere für Testmaterialien, Fahrtkosten, umfangreiche Kopien oder andere auftragsbezogene Auslagen entstehen. Soweit solche Kosten voraussichtlich anfallen, werden sie vorab transparent mitgeteilt.

Bei klar begrenzten Fragestellungen kann der Gesamtaufwand etwa drei bis fünf Stunden betragen. Umfangreiche Aktenprüfungen, psychologische Testdiagnostik oder komplexe schriftliche Gutachten erfordern regelmäßig einen höheren Zeitaufwand.

Vor Beginn der Begutachtung erhalten Sie auf Grundlage der zunächst vorliegenden Informationen eine unverbindliche Einschätzung zum voraussichtlichen Untersuchungsumfang und zu den zu erwartenden Kosten.

Da sich im Verlauf der Untersuchung ein zusätzlicher fachlich notwendiger Aufwand ergeben kann, wird eine wesentliche Überschreitung des zunächst eingeschätzten Umfangs vorab mit Ihnen abgestimmt.

Kontakt / Anfrage

Sie möchten anfragen, ob ein privates psychologisches Gutachten, eine psychologische Stellungnahme oder eine diagnostische Untersuchung für Ihr Anliegen möglich ist?

Dann können Sie mir Ihre Fragestellung zunächst unverbindlich per E-Mail schildern.

Für eine erste fachliche Einschätzung sind insbesondere folgende Angaben hilfreich:

– worum es konkret geht
– welche Fragestellung beantwortet werden soll
– für welchen Zweck das Gutachten oder die Stellungnahme benötigt wird
– wer den Auftrag erteilen und die Kosten übernehmen soll
– bei welcher Stelle die Ausarbeitung gegebenenfalls vorgelegt werden soll
– ob bereits psychologische, ärztliche oder psychotherapeutische Vorbefunde vorliegen
– ob bestimmte Fristen oder Termine zu berücksichtigen sind

Auf dieser Grundlage prüfe ich zunächst, ob die gewünschte Fragestellung in meinen fachlichen Tätigkeitsbereich fällt, welche Form der psychologischen Untersuchung geeignet ist und welcher zeitliche Umfang voraussichtlich erforderlich sein wird.

Nach der Vorprüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zum möglichen Vorgehen, zum voraussichtlichen Umfang und zu den zu erwartenden Kosten.